Thüringer Landesverein für Mühlenerhaltung und Mühlenkunde (TVM) e.V.

Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM) e. V.

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Energieverwendung/Energieeinspeisegesetz/Vergütung

 

Die historisch übliche direkte mechanische Energieverwendung im Mühlenbetrieb wurde nach Entdeckung und Nutzbarmachung des elektrischen Stromes zunehmend auch auf Erzeugung elektrischen Stromes umgestellt. Nicht benötigte Überschüsse können somit bis heute in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden und die erhaltene Vergütung zur Stützung des Mühlenbetriebs genutzt werden.

Nach Energieeinspeisegesetz ist das örtliche Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, regenerativen (also auch den von Wassermühlen erzeugten) Strom abzunehmen und zu vergüten. Die dafür gezahlten Vergütungen betragen je nach eingehaltenen Umweltstandards zwischen 7,5 und 12,5 ct/kWh.